​Rechtsanwälte / Fachanwalt
Arbeitsrecht Kempten

Der Bereich des Arbeitsrechts und des Kündigungsschutzrechts stellt einen der Schwerpunkte unserer Kanzlei dar. Im arbeitsrechtlichen Bereich vertreten wir Arbeitnehmer, leitende Angestellte, mittelständische Unternehmen, Freiberufler, Handwerksbetriebe und Einzelarbeitgeber außergerichtlich und gerichtlich, auch über mehrere Instanzen vor den Landesarbeitsgerichten oder dem Bundesarbeitsgericht.

Ihr erster Ansprechpartner für alle Fragen zum Arbeitsrecht ist der Leiter unseres arbeitsrechtlichen Referats, Herr Rechtsanwalt Thomas Wöhrle, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Herr Rechtsanwalt Wöhrle ist seit mehr als 20 Jahren als Rechtsanwalt mit Spezialisierung im Arbeitsrecht tätig. Aufgrund seiner nachgewiesenen praktischen Erfahrung und theoretischen Kenntnisse wurde Herrn RA Wöhrle bereits im Jahr 2004 der Titel eines Fachanwalts für Arbeitsrecht verliehen.

Anwaltskanzlei Arbeitsrecht Kempten

Zu unseren Mandanten im Arbeitsrecht gehören:

größere und kleinere Betriebe des Mittelstandes, Freiberufler, Kleinbetriebe und Einzelarbeitgeber, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Führungskräfte, leitende Angestellte, Organe juristischer Personen, Geschäftsführer, Betriebsräte und Personalräte.

Vertretung von Arbeitnehmern im Arbeitsrecht

In diesen Fällen werden wir gerne für Sie als Arbeitnehmer tätig:

  • Außergerichtliche Tätigkeit und Klagen gegen Kündigungen und Änderungskündigungen (Kündigungschutzklagen und Änderungsschutzklagen)
  • Durchsetzung von Ansprüchen aus Sonderkündigungsschutz für Schwangere, Betriebsräte, Arbeitnehmer in Elternzeit und Schwerbehinderte
  • Verhandlung und Gestaltung von Aufhebungsverträgen
  • Außergerichtliche und gerichtliche Tätigkeit bei Abmahnungen
  • Außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von Forderungen wie Entgeltansprüchen, Prämien, Sonderzahlungen, Gratifikationen, Provisionen und Überstundenvergütung
  • Außergerichtliche und gerichtliche Tätigkeit bei Versetzungen
  • Beratung und Vertretung bei Umstrukturierungen, Betriebsübergängen, Outsourcing, Arbeitnehmerüberlassung und in Insolvenzverfahren
  • Außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs auf Teilzeitarbeit
  • Außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs auf Erteilung und Berichtigung von Arbeitszeugnissen
  • Außergerichtliche und gerichtliche Tätigkeit in Zusammenhang mit Wettbewerbsverboten und Unterlassungsansprüchen

Vertretung von Arbeitgebern im Arbeitsrecht

In diesen Fällen werden wir gerne für Sie als Arbeitgeber tätig.

  • Gestaltung von Arbeitsverträgen und Vereinbarungen
  • Beratung und Vertretung bei Administration und Beendigung von Arbeitsverhältnissen (Abmahnung, Aufhebungsvertrag,
  • Änderungskündigung, Kündigung, Versetzung)
  • Abwehr von Kündigungsschutzklagen und anderweitigen Klageverfahren
  • Beratung, Gestaltung und Vertretung bei Betriebsveräußerung, Betriebsübergang, Umstrukturierung, Outsourcing, Arbeitnehmerüberlassungsrecht
  • Vertretung in betriebsverfassungsrechtlichen Auseinandersetzungen
  • Gestaltung von Betriebsvereinbarungen
  • Tarifvertragsrecht
  • Beratung und Vertretung von Geschäftsführern
  • Durchführung von Seminarveranstaltungen zum Arbeitsrecht für Personalverantwortliche

Ihr Anwaltsteam für Arbeitsrecht in Kempten

Blog / Aktuelles / Veröffentlichungen

Die betriebsbedingte Kündigung in Konzernunternehmen

Besteht ein Arbeitsverhältnis mehr als 6 Monate und sind im Unternehmen mehr als zehn Arbeitnehmer im Sinne des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) tätig, kann der Arbeitnehmer allgemeinen...

Krankheitsbedingte Kündigung und betriebliches Eingliederungsmanagement

Sind in einem Betrieb mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt und besteht das Arbeitsverhältnis des betroffenen Arbeitnehmers mehr als 6 Monate, ist das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) auf das...

Die Beweislast bei der verhaltensbedingten Arbeitsvertragskündigung

Besteht das Arbeitsverhältnis eines Arbeitnehmers im gleichen Betrieb mehr als 6 Monate und weist der Arbeitgeberbetrieb eine Beschäftigtenzahl von mehr als zehn Arbeitnehmern im Sinne des...

Die Bedeutung des Alters und des freien Arbeitsplatzes bei der betriebsbedingten Kündigung

Ist ein Arbeitnehmer länger als 6 Monate bei seinem Arbeitgeber beschäftigt und sind im Unternehmen mehr als zehn Arbeitnehmer im Sinne des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) tätig, besteht für den...

Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses im Kleinbetrieb

Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Arbeitnehmers, auf das wegen einer Beschäftigungsdauer von mehr als 6 Monaten und einer Beschäftigtenzahl im Arbeitgeberbetrieb von mehr als zehn...

Die betriebsbedingte Kündigung beim Einsatz von Leiharbeitern

Findet auf das Arbeitsverhältnis eines Arbeitnehmers aufgrund einer Beschäftigungsdauer von mehr als 6 Monaten und einer Beschäftigtenzahl im Betrieb des Arbeitgebers von mehr als zehn Arbeitnehmern...

Die verhaltensbedingte Kündigung langjähriger Arbeitnehmer

Sollen langjährigbeschäftigte Arbeitnehmer verhaltensbedingt gekündigt werden und ist auf das Arbeitsverhältnis das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) anwendbar, weil der Arbeitgebermehrals zehn ...

Der Anspruch des Arbeitnehmers auf befristete Teilzeit

Bereits seit 2001 besteht für Arbeitnehmer gemäß § 8 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) der Anspruch, die Arbeitszeit zu reduzieren. Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer mindestens sechs...

Die Arbeitsvertragskündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen

Sind in einem Betrieb mehr als zehn Arbeitnehmer im Sinne des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) beschäftigt und besteht das Arbeitsverhältnis des betroffenen Arbeitnehmers länger als sechs Monate,...

Keylogger und verhaltensbedingte Kündigung

Aufgrund der Bedrohung betrieblicher EDV-Systeme durch Angriffe von Außen gehen Arbeitgeber verstärkt dazu über, Arbeitsanweisungen zur Nutzung der betrieblichen Hard- und Software zu erlassen und...

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Wir unterstützen Sie bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten

In den obengenannten Tätigkeitsbereichen werden wir für Sie als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer gerne außergerichtlich oder gerichtlich tätig und setzen Ihre Interessen durch. Bitte setzen Sie sich beim Auftreten von Problemen frühzeitig mit uns in Verbindung, da im arbeitsrechtlichen Bereich sowohl auf Arbeitgeber- wie auch auf Arbeitnehmerseite Fristen zu beachten sind, die ein zum Teil unverzügliches Tätigwerden erforderlich machen.

Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, die den arbeitsrechtlichen Bereich mitumfasst, sind wir gerne bereit, die Korrespondenz  mit Ihrer Rechtsschutzversicherung zu führen. In diesem Fall bitten wir Sie, die Daten zur Versicherungsgesellschaft und die Versicherungsscheinnummer bereitzuhalten.

Nach einer ersten Erörterung Ihrer Angelegenheit werden wir Ihnen mitteilen, welche weiteren Informationen und Unterlagen wir zu einer effektiven Bearbeitung Ihres Falles benötigen. Die notwendigen Besprechungen können in unseren Kanzleiräumen oder – sofern von Ihnen gewünscht – auch gerne telefonisch geführt werden.

Spezialisten im Arbeitsrecht - Die Anwälte an der Residenz in Kempten

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