Rechtsanwälte / Fachanwalt
Arbeitsrecht Kempten
Der Bereich des Arbeitsrechts und des Kündigungsschutzrechts stellt einen der Schwerpunkte unserer Kanzlei dar. Im arbeitsrechtlichen Bereich vertreten wir Arbeitnehmer, leitende Angestellte, mittelständische Unternehmen, Freiberufler, Handwerksbetriebe und Einzelarbeitgeber außergerichtlich und gerichtlich, auch über mehrere Instanzen vor den Landesarbeitsgerichten oder dem Bundesarbeitsgericht.
Ihr erster Ansprechpartner für alle Fragen zum Arbeitsrecht ist der Leiter unseres arbeitsrechtlichen Referats, Herr Rechtsanwalt Thomas Wöhrle, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Herr Rechtsanwalt Wöhrle ist seit mehr als 20 Jahren als Rechtsanwalt mit Spezialisierung im Arbeitsrecht tätig. Aufgrund seiner nachgewiesenen praktischen Erfahrung und theoretischen Kenntnisse wurde Herrn RA Wöhrle bereits im Jahr 2004 der Titel eines Fachanwalts für Arbeitsrecht verliehen.
Zu unseren Mandanten im Arbeitsrecht gehören:
größere und kleinere Betriebe des Mittelstandes, Freiberufler, Kleinbetriebe und Einzelarbeitgeber, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Führungskräfte, leitende Angestellte, Organe juristischer Personen, Geschäftsführer, Betriebsräte und Personalräte.
Vertretung von Arbeitnehmern im Arbeitsrecht
In diesen Fällen werden wir gerne für Sie als Arbeitnehmer tätig:
- Außergerichtliche Tätigkeit und Klagen gegen Kündigungen und Änderungskündigungen (Kündigungschutzklagen und Änderungsschutzklagen)
- Durchsetzung von Ansprüchen aus Sonderkündigungsschutz für Schwangere, Betriebsräte, Arbeitnehmer in Elternzeit und Schwerbehinderte
- Verhandlung und Gestaltung von Aufhebungsverträgen
- Außergerichtliche und gerichtliche Tätigkeit bei Abmahnungen
- Außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von Forderungen wie Entgeltansprüchen, Prämien, Sonderzahlungen, Gratifikationen, Provisionen und Überstundenvergütung
- Außergerichtliche und gerichtliche Tätigkeit bei Versetzungen
- Beratung und Vertretung bei Umstrukturierungen, Betriebsübergängen, Outsourcing, Arbeitnehmerüberlassung und in Insolvenzverfahren
- Außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs auf Teilzeitarbeit
- Außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs auf Erteilung und Berichtigung von Arbeitszeugnissen
- Außergerichtliche und gerichtliche Tätigkeit in Zusammenhang mit Wettbewerbsverboten und Unterlassungsansprüchen
Vertretung von Arbeitgebern im Arbeitsrecht
In diesen Fällen werden wir gerne für Sie als Arbeitgeber tätig.
- Gestaltung von Arbeitsverträgen und Vereinbarungen
- Beratung und Vertretung bei Administration und Beendigung von Arbeitsverhältnissen (Abmahnung, Aufhebungsvertrag,
- Änderungskündigung, Kündigung, Versetzung)
- Abwehr von Kündigungsschutzklagen und anderweitigen Klageverfahren
- Beratung, Gestaltung und Vertretung bei Betriebsveräußerung, Betriebsübergang, Umstrukturierung, Outsourcing, Arbeitnehmerüberlassungsrecht
- Vertretung in betriebsverfassungsrechtlichen Auseinandersetzungen
- Gestaltung von Betriebsvereinbarungen
- Tarifvertragsrecht
- Beratung und Vertretung von Geschäftsführern
- Durchführung von Seminarveranstaltungen zum Arbeitsrecht für Personalverantwortliche
Ihr Anwaltsteam für Arbeitsrecht in Kempten
Blog / Aktuelles / Veröffentlichungen
Rückruf erwünscht?
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Wir unterstützen Sie bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten
In den obengenannten Tätigkeitsbereichen werden wir für Sie als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer gerne außergerichtlich oder gerichtlich tätig und setzen Ihre Interessen durch. Bitte setzen Sie sich beim Auftreten von Problemen frühzeitig mit uns in Verbindung, da im arbeitsrechtlichen Bereich sowohl auf Arbeitgeber- wie auch auf Arbeitnehmerseite Fristen zu beachten sind, die ein zum Teil unverzügliches Tätigwerden erforderlich machen.
Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, die den arbeitsrechtlichen Bereich mitumfasst, sind wir gerne bereit, die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung zu führen. In diesem Fall bitten wir Sie, die Daten zur Versicherungsgesellschaft und die Versicherungsscheinnummer bereitzuhalten.
Nach einer ersten Erörterung Ihrer Angelegenheit werden wir Ihnen mitteilen, welche weiteren Informationen und Unterlagen wir zu einer effektiven Bearbeitung Ihres Falles benötigen. Die notwendigen Besprechungen können in unseren Kanzleiräumen oder – sofern von Ihnen gewünscht – auch gerne telefonisch geführt werden.
Wir sind für Sie da
Sie benötigen weitere Informationen, möchten sich kompetent beraten lassen oder direkt einen Termin mit einem unserer Anwälte vereinbaren? Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf, über E-Mail oder per Telefon.
Unsere Anschrift
Rechtsanwälte an der Residenz
Rapps, Brückner, Ahegger,
Wöhrle PartGmbB
Residenzplatz 1
87435 Kempten
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09:00 Uhr - 12:30 Uhr
14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag
09:00 Uhr - 14:00 Uhr
Termine nur nach Vereinbarung
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Entbindungserkl. Unfall (PDF: 11,8 KB)